Vierte Runde der Verhandlungen
Tarifinfo Nr. 6: Ein erster Schritt in Richtung Tarifvertrag!
(03.12.2020) Am Ende des vierten Verhandlungstages scheint eine Einigung möglich. Nach konstruktiven Verhandlungen scheint ein Modell der Arbeitszeitverkürzung mit Teilentgeltausgleich als Kriseninstrument machbar zu sein.
Die Arbeitgeber haben in der letzten Verhandlung einige ihrer festgefahrenen Positionen aufgeben. Zurzeit diskutieren wir drei abweichende Wochenarbeitszeiten, mit 31,5 mit 30 und mit 28 Stunden pro Woche. Die größten Knackpunkte sind jetzt die Mitbestimmung der Betriebsratsgremien innerhalb der Phasen der verkürzten Arbeitszeiten und des Wechsels zwischen den verschiedenen Modellen. Der Umfang der Beschäftigungssicherung kann auf alle Beschäftigten ohne Arbeitszeitabsenkung ausgeweitet werden, wenn sie sich solidarisch an der Finanzierung der Teilentgeltausgleiche der Kolleg*innen beteiligen.
Beim Teilentgeltausgleich, also dem Aufstockungsbetrag während der Arbeitszeitverkürzung, sind wir noch nicht über die Höhe der arbeitgeberseitigen Zahlungen einig, hier soll es einen einheitlichen Sockelbetrag in Euro und einen individuellen Zeitausgleich geben. Ergänzend sollen die betriebliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) und/oder das zusätzliche Urlaubsgeld gezwölftelt und auf die Monate verteilt werden, mit dem Ziel, den monatlichen Entgeltverlust während der Arbeitszeitverkürzung möglichst klein zu halten.
Mehr im Tarifinfo, das unterhalb des Textes zum Download zur Verfügung steht.
:: Tarifinfo Nr. 6: Ein erster Schritt in Richtung Tarifvertrag! (PDF | 501 KiB)
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