Stärkung der dualen Ausbildung

IG Metall Küste und Nordmetall skizzieren gemeinsam mögliche Übergangslösungen zur Gestaltung des Ausbildungsjahr 2020 in den Nord-Bundesländern

(04.06.2020) Bereits Anfang April verständigten sich die IG Metall Küste und Nordmetall auf eine gemeinsame Absicherung des Ausbildungsstarts 2020. Dabei stand von Anfang an fest: Covid-19 darf keine Auswirkungen auf die Ausbildung junger Menschen in den Betrieben haben. Weder die Anzahl der Ausbildungsplätze, noch die Qualität der Ausbildung dürfen am Ende darunter leiden. Um die Diskussion mit Akteur*innen der beruflichen Bildung in den norddeutschen Ländern proaktiv zu starten und somit rechtzeitig vorbereitet zu sein, skizzierten die Sozialverbände mögliche Übergangslösungen für einen reibungslosen Ausbildungsstart im Sommer 2020.

Die nachfolgenden Überlegungen bilden einen möglichen alternativen Weg ab, um Betrieben die Ausbildung von jungen Menschen weiterhin zu ermöglichen und die Ausbildungszahlen in den Nord-Bundesländern zu halten bzw. zu steigern. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht abgesehen werden, wann sich Auftragseingänge oder wirtschaftliche Bedingungen wieder stabilisieren Schulabgänger*innen sollen ermutigt werden, sich für eine duale Berufsausbildung zu entscheiden und eine mögliche Steigerung von Jugendarbeitslosigkeit im Land verhindert werden.

Ziel ist die unbedingte Stärkung der dualen Ausbildung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente, wie Einstiegsqualifizierungen, außerbetriebliche Ausbildungen und weitere, sind erst im zweiten Schritt zu wählen. Vorzugsweise wird eine qualifizierende Übergangslösung für Auszubildende und zur Unterstützung der Betriebe geschaffen zum Start des Ausbildungsjahres 2020. Zudem werden Ausbildungsbetriebe finanziell unterstützt, um die duale Ausbildung zu sichern. Das Konzept ist branchenübergreifend zur Nutzung für alle ausbildenden Betriebe anzulegen.

Die qualifizierende Übergangslösung sieht vor, den betrieblichen Teil der dualen Ausbildung überbetrieblich für die Dauer von einem bis sechs Monaten bei einem externen Bildungsträger zu absolvieren. unterstützend zu Betrieb und Berufsschule. Über einen externen Bildungsträger findet eine überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme zum Ausbildungsstart statt. Mögliche Inhalte sind
Grundlagen der Ausbildungsberufe, welche in der Theorie zu Beginn vermittelt werden können (z.B. technische Mathematik, Kommunikation, Datenschutz, Umgang mit neuen Medien, etc.). Durch eine erstrangige Vermittlung theoretischer Lerninhalte wird der Ausbildungsrahmenplan im Ablauf, aber weder in Struktur noch in Inhalten verändert. Die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung findet durch Einbindung der Akteur_innen der beruflichen Ausbildung statt. Sollten Präsenzveranstaltung nicht möglich sein, ist eine technische Ausstattung von Auszubildenden wo möglich vorzunehmen. E-Learning-Angebote und weitere technische Möglichkeiten zur Vermittlung
von Lerninhalten ist weiter auszubauen und zu nutzen. Die Finanzierung eines Trägers inkl. technischer Ausstattung für Lehrende und Auszubildende durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG), Kurzarbeitergelder (KuG) oder Landesmittel ist an dieser Stelle zu prüfen und zu diskutieren. Dies betrifft gleichermaßen die Erstattung der Ausbildungsentgelte für einen begrenzten Zeitraum an die Ausbildungsbetriebe ? wie es allgemein im QCG vorgesehen ist, zur finanziellen Entlastung der Betriebe.

Explizit wird von einer Übergangslösung von ein bis maximal sechs Monaten gesprochen. Es handelt sich um keine Entkoppelung der dualen Berufsausbildung von Betrieb und Berufsschule, sondern unterstützende Maßnahmen zum Erhalt dieser. Ausbildungsverträge werden weiterhin zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben geschlossen, mögliche Maßnahmen bilden eine überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahme ab, explizit keine außerbetriebliche Maßnahme.
Ausbildungsrahmenpläne werden eingehalten aber ggf. in ihrem Ablauf neu strukturiert, ohne die Ausbildung zu verkürzen oder zu verlängern. In der konzeptionellen und inhaltlichen Ausgestaltung der Maßnahmen werden Berufsschulen, Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, die Agentur für Arbeit sowie alle weiteren betroffenen Akteur*innen wie betriebliches Ausbildungspersonal ausdrücklich eingebunden.

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