Informationen zum neuen Rechtsanspruch

Entgelttransparenzgesetz: Infoflyer für Beschäftigte

(21.02.2018) Über Geld redet man nicht?! Mit dem Entgeltransparenzgesetz erhalten Frauen Auskunft darüber, was Männer verdienen und andersherum. Ein Flyer erklärt, was die neue Regelung bringt.

Seit 6.Januar 2018 gilt der individuelle Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz. Dieser Anspruch soll helfen, eine Einschätzung über eventuelle Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts zu treffen und die Position in Gehaltsverhandlungen zu verbessern. Auf Anfrage und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Frauen Auskunft darüber, was Männer verdienen und andersherum.

Ansprechpartner hierfür ist grundsätzlich der Betriebsrat. Wende Dich an Deine Betriebsrätinnen und Betriebsräte! Die IG Metall unterstützt bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Mehr Informationen sowie den Infoflyer gibt es im Extranet unter Praxis/Frauen und Gleichstellung/Entgeltgerechtigkeit.

Extranet der IG Metall






Druckansicht