Rechtliche Ansprüche nutzen
Equal Pay Day: Gemeinsam für mehr Gleichstellung und Entgeltgerechtigkeit
(18.03.2019) Bis zum 18. März arbeiten Frauen umsonst. Die Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor groß. Die IG Metall Küste geht mit guten Tarifverträgen dagegen vor. Aber auch jede einzelne Frau kann etwas tun.

(Foto: South_agency/iStock)
Der Equal Pay Day steht für die Lohnlücke, die zwischen den Geschlechtern besteht. Daraus ergeben sich 77 Tage, die Frauen umsonst arbeiten. Der Equal Pay Day fällt also auf den 18. März. Nach dem Statistischen Bundesamt liegt die geschlechterspezifische Lohnlücke bei 21 Prozent. Selbst bei gleichen Tätigkeiten und gleicher Qualifikation ergibt sich immer noch ein Unterschied von sechs Prozent. "Frauen verdienen für die gleiche Arbeit immer noch weniger als Männer. Das ist ungerecht", sagt Meinhard Geiken, Bezirksleiter IG Metall Küste. Bundesweit gibt es Aktionen für die Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Einen Überblick gibt es auf der Equal Pay Day-Seite.
Die IG Metall schafft mit Tarifverträgen mehr Gerechtigkeit. "Mit Tarifverträgen sorgen wir dafür, dass diese Entgeltlücke kleiner wird. Deshalb ist es wichtig, sich weiter stark zu machen für gute Tarifverträge", sagt Geiken. Der Bezirksleiter weist auch auf das Entgelttransparenzgesetz hin. "Wichtig ist es auch, sich über den Stand der Gleichstellung und Entgeltgerechtigkeit am Arbeitsplatz zu informieren."
Seit dem 6. Januar 2018 besteht in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten der rechtliche Anspruch, zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen verdienen, die dieselbe oder eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. Ansprechpartner ist der Betriebsrat. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, erteilt der Arbeitgeber Auskunft. "Je mehr Beschäftigte den Anspruch nutzen, desto größer wird der Druck auf die Arbeitgeber, mehr für die Gleichstellung und Entgeltgerechtigkeit zu tun", sagt Meinhard Geiken.
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