Für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit: IG Metall Küste und der DGB Nord starten Postkartenaktion

(09.10.2018) Bist DU attraktiv (genug)? Das fragen Küstenfrauen ihre Arbeitgeber am 16. Oktober – dem Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit. Mit einer gemeinsamen Postkarten-Aktion fordern die IG Metall Küste, der DGB Nord und weitere Mitgliedsgewerkschaften mehr Entgeltgerechtigkeit und Transparenz.

Nach wie vor verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer, arbeiten Frauen ab dem 16.10. bis zum Jahresende faktisch umsonst. 21 Prozent - so groß ist die Lohnlücke in Deutschland statistisch gesehen. Auch dieses Jahr ist sie nicht kleiner geworden – trotz Entgelttransparenzgesetz.

Mehr Entgeltgerechtigkeit, mehr Transparenz

Die Lohn-Lücke hat verschiedene Gründe. Frauen steigen aus, steigen ein, aber selten auf. Sie unterbrechen für die Familie häufiger ihre Erwerbsarbeit als Männer; arbeiten häufiger in Teilzeit und oft in Branchen und kleinen Betrieben, in denen wenig gezahlt wird. Frauen sind seltener in Führungspositionen und sie verdienen weniger, obwohl weibliche Manager genauso gut oder oftmals sogar besser qualifiziert sind als ihre männlichen Kollegen. Wird eine Branche weiblicher, sinkt oft der durchschnittliche weibliche Verdienst. In Verhandlungen um Jobs und Gehälter schneiden Frauen weniger erfolgreich ab. Trotz gleicher oder vergleichbarer Tätigkeiten.

Die Lohnlücke ist real, nicht wegzudiskutieren und ungerecht! Das ist nicht hinnehmbar! Wir fordern mehr Transparenz und Entgeltgerechtigkeit!



Als Arbeitgeber attraktiver werden - Lohnlücke schließen

Seit über einem Jahr gilt das Entgelttransparenzgesetz, das helfen soll, die Lohnlücke zumindest teilweise zu schließen. Hiernach besteht seit Januar 2018 ein individueller Auskunftsanspruch, mit dem Beschäftigte im Betrieb das Entgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen sowie Aspekte der Gehaltsfindung erfragen können. Zudem sollen Unternehmen ihre Entgeltregelung und -verteilung auf Differenzen überprüfen.

Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung– dennoch ist die Zwischenbilanz ernüchternd: Es wird zu wenig genutzt. Der Auskunftsanspruch gilt nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, zudem gleichen die Anspruchsvoraussetzungen eher Anspruchshürden. Die Überprüfregelung gilt nur für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und sie ist freiwillig. Es gibt keinerlei Pflicht für Unternehmen, die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

Deshalb ist mehr Druck erforderlich: Mit unserer Postkarte können alle Beschäftigten zum Ausdruck bringen, was für sie ein attraktiver Job ausmacht:

- Kultur der Offenheit ohne individuelle Anspruchs- und Durchsetzungshürden sowie regelmäßige Berichte zum Stand der betrieblichen Gleichstellung
- Entgeltgerechtigkeit, das heißt gleicher Lohn für gleich Arbeit, fair und gerecht
- Transparenz – bei Einkommen, Eingruppierung und Aufstiegsmöglichkeiten sowie nachvollziehbare Prüfverfahren
- Überprüfung des Entgelts nach den obigen Kriterien.

Postkarte ausfüllen und abgeben

Mit der Teilnahme an der Aktion und der Abgabe der Postkarte beim Arbeitgeber sorgen die Beschäftigten für mehr Schwung in der Diskussion in den Betrieben. Wir finden, Transparenz und Entgeltgerechtigkeit durchzusetzen, ist Aufgabe der Arbeitgeber, nicht der einzelnen Beschäftigten. Erst recht in Zeiten des so häufig beschworenen Fachkräftemangels! Das macht Arbeitgeber attraktiv! Nicht nur für weibliche Beschäftigte, Fach- und Führungskräfte. Außerdem sind viele europäische Länder längst auf Transparenzkurs. Und zwar ungeachtet individueller Hürden, ungeachtet von Geschlecht und Geschlechterverhältnissen.

Beispiel Großbritannien: In dem Land gibt es eine Pflicht zur Transparenz. Das heißt: Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten sind verpflichtet, auf der eigenen Webseite und der der britischen Regierung ihre im Unternehmen bestehende Lohn-Lücke zu veröffentlichen. Positiver Nebeneffekt: Einige Unternehmen erarbeiten von sich aus neue Strategien zur Gleichstellung. Die veröffentlichen Daten zeigen auch: Je ausgeglichener die Verteilung von Frauen und Männer auf beruflichen Positionen, desto geringer auch die Lohn-Lücke. Ein Beleg dafür, das Transparenz ein Unternehmen attraktiver macht.

Wer sich Gedanken über seinen Lohn, seine Eingruppierung oder den Verdienst vergleichbarer Beschäftigter macht, wer Rat und Unterstützung benötigt, auch für den Fall, dass die Eingruppierung überprüft oder ein Antrag nach dem Entgelttransparenzgesetz gestellt werden soll, kann seine Betriebsrätinnen und Betriebsräte oder in der IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort fragen.

Auskunft erhalten Mitglieder der Gewerkschaft – mach mit in einer starken Gemeinschaft! Dort, wo Tarifverträge bestehen, ist die Lohnlücke weitaus geringer.


:: Bist DU attraktiv (genug)?: Postkarte zum Herunterladen (PDF | 783 KiB)



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